Als Zusammenschluss von 18 Kommunen des Main-Kinzig-Kreises, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Bewohnerinnen und Bewohner ausführlich über die Wärmeversorgung der Zukunft zu informieren.
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(Ihr Bauantrag wurde noch nicht gestellt)
(Ihr Bauantrag wurde noch nicht gestellt)
Seit Januar 2024 müssen Sie grundsätzlich eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien einbauen und betreiben. Es gibt aber auch Übergangsfristen, bspw. zum Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz.
Wichtig: Die Pflicht gilt für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird.
Wenn Sie den Bauantrag zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 stellen und Ihre Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt hat, dürfen Sie noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethanenergie oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich.
Wenn Sie den Bauantrag zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 stellen und Ihre Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt hat, dürfen Sie noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethanenergie oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich.
Sollte auf der Grundlage eines Wärmeplans schon vor dem 30. Juni 2026 eine Entscheidung über ein Wärme- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet geschlossen worden sein, gilt die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisungsentscheidung. Wichtig: Wenn Sie innerhalb von zehn Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen werden können oder ein den rechtlichen Anforderungen entsprechender Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt, gelten die Erneuerbaren-Quoten nicht.
Wenn Sie den Bauantrag nach dem 30. Juni 2026 stellen, müssen Sie Ihre neu eingebaute Heizung grundsätzlich mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betreiben. Es gibt aber pragmatische Übergangsregelungen und Ausnahmen.
Der Vermietende darf nur einen Teil der Kosten für die neue Heizung auf die monatliche Kaltmiete umlegen: maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Zudem sinken voraussichtlich durch die Modernisierung die Energiekosten für Mieterinnen und Mieter.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch kein Wärmeplan vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen jedoch ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich.
Nach dem 30. Juni 2028 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.
Sollte in Ihrer Kommune noch kein Wärmeplan vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht - denn mit dieser Entscheidung sind wirtschaftliche Risiken verbunden. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Nach dem 30. Juni 2028 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.
Wichtig für Vermietende: Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung können Sie eine Modernisierungsumlage von bis zu zehn Prozent der für die Wohnungen aufgewendeten Kosten erheben. Sollten Sie Fördermittel erhalten haben, müssen diese von den Kosten abgezogen werden. Wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen, darf eine Modernisierungsumlage von acht Prozent erhoben werden. In jedem Fall darf die Umlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat betragen
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen jedoch ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich.
Nach dem 30. Juni 2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.
Sollte in Ihrer Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht - denn mit dieser Entscheidung sind wirtschaftliche Risiken verbunden. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z. B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich.
Nach dem 30. Juni 2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.
Wichtig für Vermietende: Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung können Sie eine Modernisierungsumlage von bis zu zehn Prozent der für die Wohnungen aufgewendeten Kosten erheben. Sollten Sie Fördermittel erhalten haben, müssen diese von den Kosten abgezogen werden. Wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen, darf eine Modernisierungsumlage von acht Prozent erhoben werden. In jedem Fall darf die Umlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat betragen.
Die Wahl des optimalen Heizsystems ist komplex. Besonders in Mehrfamilienhäusern – ob Neubau oder Sanierung – sind so genannte Hybridheizungen beliebt. Diese kombinieren klassische mit erneuerbaren Energiequellen und erfüllen damit aktuelle gesetzliche Vorgaben. Für klimafreundliche Heizsysteme und energetische Verbesserungen stehen staatliche Förderungen zur Verfügung. Im Folgenden stellen wir Ihnen GEG-konforme Heizoptionen vor.
Anforderung: erfüllt
Anforderung: erfüllt
Anforderung: je nach Energieträger der Wärme
Anforderung: ca. 65 % Biomethan oder grünes Power-to-Gas
Anforderung: ca. 55 % Biomethan oder grünes Power-to-Gas
Anforderung: ca. 55 % Biomethan oder grünes Power-to-Gas
Anforderung: ca. 45 bis 50 % Biomethan oder grünes Power-to-Gas
Anforderung: 65 % Bioöl oder grünes Power-to-Liquid
Anforderun: ca. 55 % Bioöl oder grünes Power-to-Liquid
Anforderung: ca. 45 bis 55 % Bioöl oder grünes Power-to-Liquid
Anforderung: erfüllt, wenn man Umweltanteil und EE-Anteil im Strom als EE anrechnet
Anforderung: je nach Anteil rund 45 bis 55 % Biomethan oder grünes Power-to-Gas
Anforderung: erfüllt
Anforderung: erfüllt
Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 1. Januar 2024 den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Der Staat unterstützt die Umstellung auf klimafreundliches Heizen und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Fördermittel. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut oder seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, erhält dafür eine staatliche Förderung. Hier erhalten Sie eine interaktive Fördermittelübersicht: